Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen der 2T Systeme GmbH
Es gelten bei Verträgen mit Kaufleuten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen der 2T
Systeme GmbH (nachfolgend AGBR), mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso
für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Auftraggeber bei einem von der 2T
Systeme GmbH bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von den AGBR erteilt, so gelten auch dann nur die
AGBR, selbst wenn die 2T Systeme GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von der 2T
Systeme GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1. Art und Umfang der Leistung
Die Leistungen werden wie im Unterhaltsreinigungsvertrag nebst Anlagen nach Maßgabe des zum Vertragsschluss gültigen
Leistungsverzeichnisses erbracht. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt.
Abweichungen hiervon bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die 2T Systeme GmbH Fenster
und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus.
2. Reinigungspersonal
Für angepasste Arbeitskleidung der eingesetzten Reinigungskräfte sorgt die 2T Systeme GmbH.
Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der 2T Systeme GmbH überwacht und erhält seine Anweisungen von diesen. Der
Objektleiter ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der 2T Systeme GmbH.
Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder
sonstige Ablagen zu öffnen.
Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden
Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
3. Reinigungsmittel und Geräte
Die 2T Systeme GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender
Menge auf Kosten der 2T Systeme GmbH zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet.
Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht für die Unterhaltsreinigung verwendet werden. PVC-
Böden sind mit rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und
Mülltonnen zur Verfügung. Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Handtücher, Toilettenpapier, Handseife etc., können ggf. gegen
gesonderte Rechnungsstellung von der 2T Systeme GmbH zur Verfügung gestellt werden. Einen verschließbaren Raum oder
Schrank für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) stellt der Auftraggeber zur Verfügung und übernim mt
dafür die Kosten.
4. Mängelrechte
Mängel müssen bei wiederkehrenden Leistungen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten –spätestens bei
Ingebrauchnahme- gerügt werden. Die Rüge soll schriftlich erfolgen und Zeit, Ort und Art des Mangels möglichst genau beschreiben.
Bei einmaligen Leistungen hat die Abnahme spätestens binnen 3 Tagen nach Fertigstellungsanzeige durch die 2T Systeme GmbH zu
erfolgen. Die 2T Systeme GmbH kann Teilabnahmen nach billigem Ermessen verlangen. Unterbleibt eine Abnahme trotz
Aufforderung durch die 2T Systeme GmbH, gelten die Leistungen als abgenommen.
Bei berechtigter Rüge von Mängeln ist die 2T Systeme GmbH zur Beseitigung des Mangels verpflichtet.
Kann ein Mangel nicht beseitigt werden oder beseitigt die 2T Systeme GmbH einen Mangel binnen einer angemessenen, ihr gesetzten
Nachfrist nicht, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung eine angemessene Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist ein Rücktritt vom Vertrag
ausgeschossen.
Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Der
Schadenersatz ist auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, bei einmaligen Leistungen ferner auf die
Höhe des Doppelten der vereinbarten Vergütung, bei wiederkehrenden Leistungen auf das Doppelte der auf die betroffene Leistung
entfallenden, anteiligen Vergütung.
5. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber fristgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für Schlüsselverluste und Schlüsselbeschädigungen haftet die 2T Systeme GmbH im Rahmen der Ziffer 12.
6. Ausführung durch andere Unternehmen
DieTT Gebäudereinigung ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
7. Unterbrechung der ReinigungIm Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die 2T Systeme GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen
Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die 2T Systeme GmbH
verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
8. Zahlung des Entgelts
Das Entgelt für Leistungen der 2T Systeme GmbH ist - soweit nichts anderes vereinbart wurde - innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zu zahlen. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum zu zahlen, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Maßgebend ist der
Zeitpunkt des Zahlungseingang bei der 2T Systeme GmbH bzw. bei bargeldloser Zahlung der Zeitpunkt der unwiderruflichen Gutschrift auf
deren Konto.
Die 2T Systeme GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten. Im Falle der Abtretung der
Vergütungsansprüche an Dritte sind Zahlung ab Anzeige der Abtretung bis zu deren Widerruf ausschließlich an diesen zu richten;
maßgeblich für den Zeitpunkt der Zahlung ist sodann der Zahlungseingang bei diesem Dritten.
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der 2T Systeme GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der
Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit entbunden ist.
Befindet sich der Auftraggeber gegenüber 2T Systeme GmbH mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle
bestehenden Forderungen sofort fällig.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Preisänderung nach tarifvertraglichen Lohnerhöhungen
Der Auftragnehmer kann verlangen, dass bei nach Vertragsabschluss eintretenden
tarifvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Veränderungen die auf 80 % des jeweiligen Preises festgesetzten Lohnkosten um den
Prozentsatz der Tariflohnerhöhung oder der Lohnnebenkostenerhöhung von dem Monat an angehoben werden, in dem der
Auftragnehmer dem Auftraggeber die tarifvertragliche oder sozialversicherungsrechtliche Veränderung schriftlich mitgeteilt hat, frühestens
jedoch mit Wirksamwerden der Veränderung. Der Auftraggeber kann verlangen, dass ihm eine Lohnkosten- oder Lohnnebenkostensenkung
entsprechend im gleichen Umfang zugute kommt.
10. Entgelt bei Sonn- und Feiertagen
Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres, die nicht von einer pauschalen Vergütungsabrede
erfasst werden, wird ein Feiertagszuschlag von 100 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen
Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.
11. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der angebotenen, vereinbarten Leistung in Verzug, so behält die 2T Systeme GmbH den
Anspruch auf Vergütung; sie hat sich jedoch die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen; die 2T Systeme GmbH ist berechtigt, die
ersparten Aufwendungen pauschal mit 35 % des auf den nicht angenommenen Leistungsteil anzusetzen, soweit sie nicht geringere ihr
ersparte Aufwendungen nachweist. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der 2T Systeme GmbH durch den
Annahmeverzug höhere Aufwendungen erspart wurden.
12.Haftung und Haftungsbegrenzung
12. 1 Die 2T Systeme GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen –gleich aus welchem Rechtsgrund- nur für Schäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden.
Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die 2T Systeme GmbH dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten verletzt sind, ferner wegen Verzugs oder Mängeln sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.2 Soweit die Rüppel e.K. für Folgen einfacher Fahrlässigkeit haftet, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden, wie z.B. entgangener Gewinn,
fehlgeschlagene Aufwendungen, Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.
Die Haftung für fahrlässiges Handeln/Unterlassen ist jedenfalls auf die folgenden Haftungshöchstsummen, die durch Abschuss einer
entsprechenden Haftpflichtversicherung gedeckt werden, beschränkt:
€ 5.000.000.- für Personenschäden
€ 5.000.000.- für Sachschäden
€ 5.000.000.- für Produkt-Vermögensschäden innerhalb der
Pauschalversicherungssumme € 100.000.- für Vermögensschäden
€ 5.000.000.- Pauschal für die Umweltschadens-BasisversicherungNicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit
der Leistung der 2T Systeme GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der
Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen und elektrischen Anlagen o.ä.
Die Haftung wegen Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Vorstehendem unberührt.
13. Vertragsbeginn, -dauer
Der Vertrag kommt mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist
von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
15. Sonstiges
Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider
Vertragspartner.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung
verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist nach Wahl der deren Geschäftssitz, Amberg oder Nürnberg.